Du betrachtest gerade Informationen zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA)

Informationen zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA)

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 29.04.2025 in unserer Praxis aktiv. Wenn Sie eine elektronische Patientenakte haben (also Sie der elektronischen Speicherung bei der Krankenversicherung zugestimmt haben), stellen wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte ein. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden. Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Wichtig: Wir bitten Sie daher, für jeden anstehenden Besuch bzw. für einen Rezept-/Überweisungswunsch (auch bei telefonischer Bestellung) die Krankenversichertenkarte einmalig erneut vorzulegen, auch wenn Sie dies in diesem Quartal schon getan haben.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxisteam

Schreibe einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..